Ja zum Grundgesetz!
Die DVU bekennt sich zum Grundgesetz. Immer wieder hört man jedoch die Forderung nach einer „neuen Verfassung” und nach der Ablösung des am 23. Mai 1949 verkündeten Grundgesetzes. Diese von der DVU abgelehnte Forderung setzt an einem Punkt an, der für die Probleme in Deutschland keinesfalls verantwortlich ist.
Unverzichtbare Grundrechte
Betrachten wir das Grundgesetz. Der erste Abschnitt enthält die Grundrechte, die in oftmals enger Anlehnung an die Weimarer Reichsverfassung formuliert sind und auf deren Gewährleistungsinhalte die Wenigsten verzichten wollen. Sie (Gleichheit vor dem Gesetz, Gewissensfreiheit, Meinungsfreiheit, Versammlungsfreiheit, Vereinigungsfreiheit…) sind Bollwerke gegen unumschränkte Machtausübung, gegen Repression und geistige Intoleranz. Sie erfüllen ihre Funktion nicht immer, aber oft.
Demokratisch, sozial, rechtsstaatlich
Der zweite Abschnitt beginnt mit dem fundamentalen Artikel 20, der die Bundesrepublik als „demokratischen und sozialen Bundesstaat” festlegt und das Rechtsstaatsprinzip vorschreibt.
Und zu lesen lohnt auch Artikel 79 Absatz 3 des Grundgesetzes (GG). Danach ist im Grundgesetz alles für Änderungen offen, so weit nicht „die Gliederung des Bundes in Länder, die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung oder die in den Artikeln 1 und 20 niedergelegten Grundsätze” berührt werden.
Nein zur Aushöhlung
Sieht man, wer häufig versucht, am Grundgesetz zu manipulieren, wer die dort verankerten Rechte auszuhöhlen und zu unterlaufen trachtet, fragt man sich umso mehr, wie man diese Verfassung als Feindbild oder Stein des Anstoßes sehen kann. Nehmen wir das Jahr 1968. Damals wurde in das Grundgesetz aufgenommen, dass Beschränkungen des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses auch ohne Bekanntgabe an den Betroffenen und unter Ausschluss des Rechtswegs vorgenommen werden dürfen. Das war einer der Schritte, die weg vom Grundgesetz des Jahres 1949 führten.
In dieser Richtung – weg von 1949 – wurde und wird weiter gearbeitet. Bei der „Schwulenehe” stellt mittlerweile nicht nur für SPD, Grüne und Linke, sondern auch für die „bürgerliche” Parteien von FDP bis CSU der vom Grundgesetz vorgeschriebene “besondere Schutz” von Ehe und Familie in Artikel 6 GG ein unliebsames Hindernis dar. Schon seit geraumer Zeit wollen die Regierenden Art.16 Abs. 2 GG („Kein Deutscher darf an das Ausland ausgeliefert werden”) einreissen und die Auslieferung an andere EU-Staaten und an einen internationalen Gerichtshof zulassen. Für die Veränderung des deutschen Staatsvolks stellt sich seit langem Artikel 116 des Grundgesetzes als Hemmnis dar, der auch deutsche Volkszugehörige zu den „Deutschen im Sinne dieses Grundgesetzes” rechnet.
Diese wenigen Beispiele sollten genügen, um zu zeigen, wer ein Interesse an der Abschaffung des Grundgesetzes haben muss. Es sind Kräfte, die, am Ruder befindlich, in so vielen Fällen vom Bundesverfassungsgericht zurückgepfiffen werden mussten, die selbst vor dem auch durch das Grundgesetz geschützten Recht auf Leben (was ungeborene Menschen angeht) keinen Respekt hatten.
Die Väter des Grundgesetzes
Was würden wir heute statt des Grundgesetzes bekommen? Wo gibt es heute den Kurt Schumacher, für den immer zuerst das Reich und dann die Partei, die SPD, kam? Als Mitglied des Parlamentarischen Rates legte er sich mit den Alliierten in der diese mehr als alles andere interessierenden Frage der Organisation des Bundesstaats auf Biegen und Brechen an, bis sie schließlich im April 1949 einlenken mußten. Wo ist heute der Thomas Dehler, der sich im Parlamentarischen Rat um den Schutz Andersdenkender sorgte, etwa indem er durchsetzte, dass Grundrechte nicht einfach per Verwaltungsakt aberkannt werden können? Schließlich: Wo sind ein Theodor Heuss und selbst ein Adenauer, die wie Schumacher und Dehler zu den Vätern des Grundgesetzes gehören und die 1952 das Deutschlandlied zur Nationalhymne machten.
Der Geist, der heute vielfach fehlt
Entgegen einer gerne wiederholten Legende, war das Grundgesetz auch nicht von den Besatzern aufgezwungen („oktroyiert”). In allen wesentlichen Konfliktpunkten setzten sich die Deutschen durch. Gegen den Willen der Militärgouverneure nahmen sie beispielsweise Groß-Berlin in Art. 23 GG als zwölftes Bundesland auf.
Die Verfassung von 1949, das Grundgesetz, ist nicht Feind, sondern Freund, denn sie spiegelt in weiten Teilen einen Geist wieder, der heute vielfach fehlt. Also nicht weg mit dem Grundgesetz, sondern: Mehr Grundgesetz!


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